Anmeldung HSK Koreanisch

 취리히 한글학교에서는 유치원 1학년부터 중등과정까지 한국어 HSK(모국어 언어 문화 수업)을 운영합니다.

다중 언어를 사용하는 아동은 본인의 제1언어로 진행되는 HSK 수업에 참여할 수 있습니다.
HSK 수업은 아동의 모국어 능력을 강화하고, 언어 지역과 관련된 문화적 배경지식을 전달합니다. 또한 학생들의 언어 능력을 향상시키며, 정체성 형성과 통합을 지원합니다. 수업은 정치적·종교적으로 중립이며, 취리히 교육청에 정식으로 등록되어 있습니다.

제출된 개인정보는 비밀이 보장되며, 학교 행정 목적으로만 사용됩니다. 입학은 수업 참관 후 최종 결정됩니다. 신청 마감일은 매년 7월 말입니다.

수업료: 첫째 자녀 CHF 480.– /, 둘째 자녀 CHF 240.– /, 셋째 자녀부터 CHF 100.- / 연간
 In der «Koreanische Schule Zürich» wird der Koreanisch-HSK-Unterricht vom 1. Kindergarten bis zur Sekundarstufe angeboten und steht insbesondere mehrsprachigen Kindern im Rahmen des Unterrichts in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) offen.

Der HSK-Unterricht fördert die Erstsprache, vermittelt Hintergrundwissen über die Sprachregion und stärkt die Sprachkompetenzen sowie die Identitätsbildung und Integration der Schülerinnen und Schüler.
Der Unterricht ist politisch und konfessionell neutral und von der Bildungsdirektion des Kantons Zürich anerkannt.

Die im Anmeldeformular gemachten Angaben werden vertraulich behandelt und ausschliesslich für schulinterne Zwecke verwendet. Die Aufnahme erfolgt nach einer Schnupperlektion.
Die Anmeldefrist endet jeweils Ende Juli.

Kurskosten: Erstes Kind CHF 480.– / zweiten Kind CHF 240.– / ab dem dritten Kind CHF 100.- pro Schuljahr
KontaktKoreanische Schule Zürich
Yoon ji Ee
Kantonsschule Hohe Promenade
Promenadengasse 11
8001 Zürich
076 215 52 34

www.koreanischeschulezh.ch

1. Angaben Schüler/Schülerin

Name *
Vorname *
Geburtsdatum *

2. Angaben Eltern

Name *
Vorname *
Herkunftsland *
Adresse *
PLZ / Ort *
Telefon
Mobile
Email *
Bestätigung E-Mail *

3. Angaben Schule

Gemeinde/Schulkreis
Schulhaus
Stufe
Lehrer/Lehrerin

4. Bestätigung

 저는 제 아들/딸이 정기적으로 수업에 참여하도록 하고, 이 계약과 관련된 모든 의무를 이행할 것을 약속합니다.

휴학이나 자퇴를 원할 경우 원칙적으로 학기 종료 한 달 전까지 반드시 서면으로 담당 코디네이터에게 제출해야 합니다.
 Ich verpflichte mich dazu, dass mein Sohn / meine Tochter regelmässig am Unterricht teilnehmen wird und dass ich alle mit diesem Vertrag verbundenen Pflichten erfüllen werde.

Eine Abmeldung durch die Eltern ist in der Regel nur auf Ende eines Schuljahres möglich und hat schriftlich bei der Koordinationsperson zu erfolgen.
  Bestätigung *
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